Ein generelles Fotografierverbot besteht auch in der Erlöserkirche nicht mehr.
Bei Konfirmationen, Kindergarten- und Schulgottesdiensten möchten wir die Eltern und Angehörige darum bitten, im Interesse der Kinder auf das Fotografieren während des Gottesdienstes zu verzichten, da sonst eine unnötige Unruhe entstehen würde.
Bei Taufen und Hochzeiten ist ein rücksichtsvolles Fotografieren erlaubt, es sei denn die Brautleute bzw. Eltern wünschen nicht, dass fotografiert wird. Entsprechende Festlegungen erfolgen im Gespräch mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin.
Rücksichtsvolles Fotografieren heißt, dass aus dem Kreis bzw. Umfeld der Familie e i n e Person damit beauftragt ist, ein paar Bilder zu machen. Es sollten etwa drei Bilder genügen, mehr als fünf werden wohl kaum nötig sein. Alternativ kann auch durch e i n e Person ein Video aufgenommen werden.
Nicht rücksichtsvoll ist das Fotografieren, wenn drei oder mehr Personen nach eigenem Gutdünken Bilder schießen, im Altarraum herumlaufen oder gar andere zur Seite drängen, um in eine möglichst gute "Schussposition" zu gelangen. Wenig rücksichtsvoll ist auch das gleichzeitige Abfilmen der sakralen Handlung mit mehreren Videokameras, weil dadurch der Eindruck entstehen könnte, bei der Kirche handle es sich lediglich um eine Filmkulisse.
Wir empfehlen daher nachdrücklich den sparsamen Gebrauch der Kamera im Gottesdienst, wobei es wirklich genügt, wenn e i n e r oder e i n e dafür zuständig ist. Am wenigsten stört das Fotografieren bis unmittelbar vor Beginn und unmittelbar nach Schluss des Gottesdienstes. Hier besteht wie bisher die Möglichkeit, auch noch einmal im Altarraum bzw. am Taufbecken Aufstellung zu nehmen. Die Bilder bei dieser Gelegenheit wirken nebenbei am wenigsten verkrampft.
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