Glied einer Kirchengemeinde ist, wer in ihrem Bereich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, getauft und nicht rechtswirksam aus der Kirche ausgetreten ist.
Wer die Gemeindegliedschaft in einer anderen als der Kirchengemeinde des Wohnsitzes erwerben möchte, beantragt dies durch einen einfachen Brief bei dem Presbyterium der Gemeinde, in die gewechselt werden soll. Dabei soll auch der gewünschte Pfarrbezirk angegeben werden.
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